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Herzlich Willkommen bei dem Infoportal-Flugzeugfonds-Geschädigte
Wer steht hinter dem Infoportal Flugzeugfonds-Geschädigte?
Wir, die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann, engagieren uns seit der Gründung im Jahre 1995 auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts. Wir betreuen bundesweit geschädigte Kapitalanleger und sind mit 22 Anwälten und 1 Juristen eine der größten Kanzleien für Kapitalanlagerecht. Wir können so die individuelle und persönliche Betreuung des Mandanten im Einzelfall ebenso wie einer Vielzahl von Geschädigten im Verbund gewährleisten. Wir verfügen über umfassende Kenntnisse der juristischen Problemstellung sowie langjährige Erfahrung mit der Vertretung von Anlegern gegen Banken, Treuhänder, Vermittler etc.
Wir bereiten sämtliche uns zugänglicher Unterlagen (Prospekte und Rechenschaftsberichte) auf und erhalten so eine genaue wirtschaftliche und rechtliche Einschätzung der Situation in den einzelnen Fonds.
Hintergrund zu problematischen Flugzeug-Fonds – wer ist betroffen?
Bei einem Flugzeugfonds wird mit den Geldern der investierenden Anleger ein Flugzeug erworben, welches im Anschluss dessen dann an eine Fluggesellschaft vermietet wird. Flugzeugfonds sind in der Regel als Leasingfonds ausgestaltet, wobei hier als Leasingobjekt das bzw. die neu erworbenen Flugzeuge anzusehen ist bzw. sind. Die Erträge der Anleger werden hierbei durch die seitens der Fluggesellschaften an den Fonds zu zahlenden Leasingraten und aus dem Erlös des mit Ende der Vertragslaufzeit vorgenommenen Verkaufs des bzw. der Maschinen sichergestellt. Das Risiko eines wirtschaftlichen Ausfalls sowie die Betriebs- und Wartungskosten wird hierbei seitens der als Leasingnehmer auftretenden Fluggesellschaft übernommen.
Bis zu 30.000 Anleger beteiligt
Bis Ende der 90er Jahre galten Flugzeugfonds bei deutschen Investoren als beliebtes und vermeintlich sicheres Anlagemodell. Hohe Renditen, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten und ein im Vergleich zu parallelen Steuersparmodellen für die Anleger überschaubares Restrisiko führten dazu, dass in den vergangenen Jahren bis zu 30.000 Anleger bundesweit Beteiligungen an Flugzeugfonds erworben haben.
Finanzmarktkrise lässt auch Flugzeugfonds in Schieflage geraten
Die Auswirkungen der Ende 2007 einsetzenden weltweiten Wirtschafts- und Finanzmarkkrise machten jedoch auch vor Flugzeugfonds nicht Halt: Drastische Gewinneinbrüche bedingt durch einen deutlichen Rückgang der Passagierzahlen ließen gerade kleineren als Leasingnehmer aufgetretenen Fluggesellschaften die Luft ausgehen und führten zu einer Einstellung der Leasingraten. Aktuellstes Beispiel: Durch die Insolvenz der Fluggesellschaft Hamburg International, die Flugzeuge des Typs A319 über vier Emissionshäuser geleast hatte, müssen nun Anleger folgender Flugzeugfonds um ihre sicher geglaubten Renditen bangen: Air Portfolio II , Global Transport Aviation Nr. 2 , Global Transport Aviation Nr. 3 sowie HSH Global Aircraft.
Hohe Verluste und Steuernachzahlungen
Dass eine als risikoarm und absolut sicher geglaubte Flugzeugfondsbeteiligung ebenso schnell in einem finanziellen Fiasko münden kann, mussten jetzt auch die Anleger des seitens des Emissionshauses HCI Capital aufgelegten Fonds „Airport One“ erfahren:
Hier gelang es der HCI nicht, Anlegergelder in der ihrerseits zuvor zugesicherten Platzierungshöhe zu generieren. Nur mittels der bereits als Zwischenfinanzierer in Erscheinung getretenen HSH Nordbank konnte der Liquiditätsengpass ausgeglichen werden mit der Folge, dass sich der Fonds nun einer zusätzlichen Kreditbelastung in nicht geringer Höhe ausgesetzt sieht. Auch für die Anleger bleibt diese zusätzliche Finanzspritze nicht ohne Folgen: Gerät die leasende Fluggesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten oder bleibt der Veräußerungserlös im Falle des Verkaufs der Maschinen deutlich unter den prognostizierten Erwartungen, steigt deren - bis dato stets als unrealistisch eingestuftes - Risiko, vorliegend auf hohen Verlusten sitzen zu bleiben.
Da – nicht zuletzt infolge einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2007 – die im Falle der Veräußerung des bzw. der Flugzeuge erzielten Gewinne zwischenzeitlich auch versteuert werden müssen, droht den Anlegern zudem die Rückzahlung der bis dato erhaltenen Steuervergünstigungen.
Haftung für falsche Beratung
Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Flugzeugfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Flugzeugfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.
Was können betroffene Flugzeugfonds-Anleger jetzt tun?
Betroffene Anleger von problematischen Flugzeugfonds haben die Möglichkeit deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen.
Den für die vorzunehmende Einschätzung der individuellen Erfolgsaussichten benötigten Fragebogen sowie die im Falle der gewünschten Prüfung anfallenden Kosten können Sie im Einzelnen den nachfolgenden Seiten entnehmen.
